NACHHALTIG GESUNDE LEISTUNG
FÜR LANGFRISTIGEN UNTERNEHMENSERFOLG

Unternehmensberatung für betriebliche Resilienz und Mitarbeitergesundheit

Betriebliches  Gesundheitsmanagement

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Gefährdungsbeurteilung  Psychischer Belastungen

Gefährdungs­beurteilung Psychischer Belastungen

Workshops

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Coaching

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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Jeder Arbeitgeber in Deutschland hat nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6 ArbSchG) die Pflicht, die für seine Beschäftigen mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und die Ergebnisse der Beurteilung zu dokumentieren.

Wussten Sie, dass dies seit Ende 2013 explizit auch die psychischen Belastungen bei der Arbeit umfasst?

Wussten Sie, dass diese gesetzliche Pflicht (§§ 5 und 6 ArbSchG) alle Unternehmen also auch Klein- und Kleinstunternehmen ab einem Mitarbeiter betrifft?

Beschleunigung, Verschmelzung von Arbeit und Privatleben, steigende Mobilitätsanforderungen, ständige Umstrukturierungen und Arbeitsplatzunsicherheit bringen Arbeitnehmer immer mehr an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und sind eine der Hauptursachen für überdurchschnittliche Fehlzeiten.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber neben der bekannten körperlichen Gefährdungsbeurteilung zu der Maßnahme der psychischen Gefährdungsbeurteilung gegriffen.

 

Eine weitere lästige Pflicht oder doch eine Chance?

Unser Anliegen ist es, dass Sie diese Pflicht als Chance begreifen!

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

 

Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung besteht darin, Belastungen frühzeitig zu erkennen, die zu negativen Folgen für die Gesundheit führen, damit rechtzeitig präventiv reagiert werden kann. Ebenso werden die betrieblichen Abläufe und Arbeitsbedingungen so optimiert, dass alle Mitarbeiter ihr größtmögliches Potential entfalten können.

Die psychische Gesundheit von Mitarbeitern ist ein wichtiges Ziel im Sinne der Fürsorgepflicht und eine wesentliche Voraussetzung für einen langfristigen Unternehmenserfolg.

Viele Unternehmer trifft diese Aufgabe unvorbereitet. Vom Gesetzgeber gibt es keine standardisierten Vorgaben zur Durchführung. Im Dickicht der vielfältigen Anweisungen kann man leicht den Überblick verlieren.

Wir unterstützen Sie darin, für Ihre betrieblichen Besonderheiten und Arbeitsbedingungen die richtige Lösung zu finden.

 

Unsere Lösung für Sie

Konkret

  • Ermittlung der psychischen Belastungen mit Hilfe eines wissenschaftlich fundierten Analyseinstruments
  • Erstellung eines Ergebnisberichts
  • Präsentation und Interpretation der Ergebnisse
  • Workshops zur Maßnahmenableitung
  • Umsetzung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung

 

Es lohnt sich die Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung jetzt durchzuführen!

Unter gewissen Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit einer staatlichen Förderung von bis zu 80%. Wir informieren Sie gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.